Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB BLICK)
BLICK – Redaktionelle Einordnung für Unternehmen (B2B)
Presse.press | DingDong24 GmbH
§ 1 Gegenstand und Zweck
BLICK ist ein redaktionelles Format von Presse.press zur journalistischen Beobachtung und Einordnung von Unternehmen, Betrieben und Organisationen.
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Presse.press und Unternehmen, die
– im Rahmen von BLICK dargestellt werden oder
– eine redaktionelle Betrachtung anfragen.
BLICK ist kein Werbeprodukt, kein Branchenverzeichnis und keine Bewertungsplattform.
§ 2 Redaktioneller Charakter und Unabhängigkeit
Alle Inhalte im Rahmen von BLICK entstehen unabhängig.
Die Darstellung basiert auf journalistischer Beobachtung, Einordnung und redaktioneller Prüfung.
Unternehmen haben keinen Anspruch auf eine positive, neutrale oder bestimmte Darstellung. Redaktionelle Entscheidungen unterliegen ausschließlich der Redaktion von Presse.press.
§ 3 Aufnahme, Auswahl und redaktioneller Vorbehalt
BLICK ist kein offenes System. Nicht jedes Unternehmen wird aufgenommen.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme durch das Unternehmen. Anschließend entscheidet die Redaktion intern, ob und in welcher Form eine redaktionelle Betrachtung erfolgt.
Presse.press behält sich vor, welche Unternehmen aufgenommen werden, nach welchen redaktionellen Kriterien gearbeitet wird und aus welchen Gründen eine Aufnahme nicht erfolgt oder nicht fortgeführt wird.
Eine Offenlegung von Auswahlkriterien oder Entscheidungsgründen erfolgt nicht.
Ein Anspruch auf Aufnahme oder Begründung besteht nicht.
§ 4 Abgrenzung zu Werbung und Kooperationen
Eine Darstellung im Rahmen von BLICK stellt keine Werbung, keine Empfehlung und keine geschäftliche Kooperation dar.
Anzeigen, Partnerschaften oder sonstige kommerzielle Formate sind klar getrennt, eindeutig gekennzeichnet und unterliegen gesonderten Vereinbarungen.
§ 5 Mitwirkung von Unternehmen
Sofern Unternehmen der Redaktion Informationen, Unterlagen oder Stellungnahmen zur Verfügung stellen, geschieht dies freiwillig.
Die Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben liegt beim Unternehmen. Die Redaktion ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte vollständig, unverändert oder zeitnah zu veröffentlichen.
§ 6 Hinweise, Rückmeldungen und Beschwerden
Hinweise, Rückmeldungen und Beschwerden werden vertraulich entgegengenommen und redaktionell geprüft.
Sachliche Hinweise oder Beschwerden können – sofern relevant – anonymisiert an das betroffene Unternehmen zur Klärung weitergegeben werden.
Ein Anspruch auf Änderung oder Entfernung bestehender Inhalte besteht nicht.
§ 7 Aktualisierung redaktioneller Inhalte
Redaktionelle Einordnungen können bei neuen Erkenntnissen angepasst, ergänzt oder überprüft werden.
Ein Anspruch auf eine regelmäßige, automatische oder dauerhafte Aktualisierung besteht nicht.
§ 8 Vergütung und Laufzeit
Die erste redaktionelle Darstellung im Rahmen von BLICK erfolgt für 12 Monate kostenfrei.
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Unternehmen angefragt, ob die Darstellung fortgeführt werden soll.
Eine Fortführung erfolgt nur nach vorheriger Rückfrage und ausdrücklicher Zustimmung.
Eine Zahlung hat keinen Einfluss auf Inhalt, Wortwahl, Umfang oder redaktionelle Einordnung.
§ 9 Vorbehalt der Entfernung
Presse.press behält sich vor, Unternehmen aus dem redaktionellen Format BLICK zu entfernen oder nicht weiterzuführen, wenn eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Beschwerden, schwerwiegende Hinweise oder andere Umstände vorliegen, die nach redaktioneller Einschätzung nicht mit den journalistischen Grundsätzen und Werten von Presse.press vereinbar sind.
Eine Veröffentlichung oder Fortführung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Präsenz.
§ 10 Haftung
Die Inhalte von BLICK spiegeln die redaktionelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider.
Eine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, wirtschaftliche Folgen oder rechtliche Auswirkungen, die aus der Nutzung der Inhalte entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Texte, Gestaltungen und Inhalte im Rahmen von BLICK sind urheberrechtlich geschützt.
Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Nutzung zu werblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Presse.press zulässig.
§ 12 Bildmaterial und Urheberrechte
Unternehmen können für ihre Darstellung im Rahmen von BLICK bis zu fünf (5) Bilder zur Verfügung stellen.
Mit der Übermittlung der Bilder bestätigt das Unternehmen, dass es Urheber der Bilder ist oder über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und dass durch die Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Verwendung der Bilder erfolgt erst nach redaktioneller Prüfung und ausdrücklicher Freigabe durch Presse.press.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung der eingereichten Bilder besteht nicht.
Eingereichte Bilder dürfen nur verwendet werden, wenn die Urheberrechte beim Unternehmen liegen und eine redaktionelle Freigabe erfolgt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


